06. März 2025
In letzter Zeit wurde bei der Entsorgungsstelle immer wieder loser Abfall in die Container geworfen respektive in nicht offiziellen Gebührensäcken deponiert. Wir bitten die Verursacher dringend, solche Handlungen zu unterlassen.
Gemäss § 15 Abs. 1 des Abfallreglements der Gemeinde Besenbüren sind die Abfälle in geschlossenen, offiziell zugelassenen Containern - versehen mit einer Plombe oder befüllt mit den offiziellen Gebührensäcken der Gemeinde Besenbüren - bereitzustellen. Die offiziellen Gebührensäcke der Gemeinde Besenbüren müssen in den ortsgebräuchlichen Containern deponiert werden. Die Gebührensäcke dürfen nicht offen zur Abfuhr bereitgestellt werden.