12. August 2021
Der Gemeinderat bittet die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen-, beziehungsweise den Wegraum ragen, zurück zu schneiden. Folgendes ist dabei zu beachten:
-Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze (Parzellengrenze) zu erfolgen.
-Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden.
-In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80cm und einer solchen von 3m gewährleistet sein.
-Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt sein. Der Zugang zu Hydranten und anderen öffentlichen Anlagen muss gewährleistet sein. Bei Ausfahrten müssen die Sichtzonen unbedingt eingehalten werden.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Mithilfe. Für Fragen steht Ihnen die regionale Bauverwaltung in Muri, Tel. 056 664 14 32 gerne zur Verfügung.