Bauen ohne Baubewilligung

12. Dezember 2023

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass vermehrt Bauten ohne Bewilligung erstellt worden sind. Bislang wurden die fehlbaren Bauherren aufgefordert, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. War die bereits erstellte Baute bewilligungsfähig, kamen die fehlbaren Bauherren mit einer Verwarnung davon. Ab 2024 wird der Gemeinderat Bussen aussprechen. Im strengsten Fall müssen die Bauten ohne Baubewilligung zurückgebaut werden.

Um unnötigen Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen.

Für allfällige Fragen steht Ihnen die Regionale Bauverwaltung gerne zur Verfügung.

Tel. 056 664 14 32 oder per E-Mail: info@rbv-wsw.ch