12. Dezember 2024
Der Gemeinderat stellt immer wieder fest, dass Bauten ohne Bewilligung erstellt werden.
So sind auch Kleinbauten wie Gartenhäuser, Spielplätze mit Spielgeräten (Spielturm) bewilligungspflichtig, wenn diese folgende Masse überschreiten: Höhe mehr als 2.50m ab Terrain gemessen und Grundflächen grösser als 5 m2. Auch Aufstellpools, welche länger als 6 Monate pro Kalenderjahr aufgestellt werden, sind bewilligungspflichtig.
(§ 49, Bauverordnung Kanton Aargau).
Um unnötigen Ärger mit Nachbarn und Behörden sowie unnötige Kosten und Bussen zu vermeiden, bittet der Gemeinderat die Bevölkerung, geplante Bauvorhaben frühzeitig zu melden und die notwendigen Unterlagen einzureichen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Regionale Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Tel. 056 664 14 32 oder per E-Mail: info@rbv-wsw.ch