12. Dezember 2023
Gemäss § 15 des Abfallreglements der Gemeinde Besenbüren sind die Abfälle in geschlossenen, offiziell zugelassenen Containern – versehen mit einer Plombe oder befüllt mit den offiziellen Gebührensäcken der Gemeinde Besenbüren – bereitzustellen. Die Gebührensäcke dürfen nicht offen zur Abfuhr bereitgestellt werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Container nur so weit befüllt werden, dass sie sich noch schliessen lassen. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die Einhaltung dieser Vorgaben.