18. Januar 2024
In letzter Zeit ist aufgefallen, dass es zu wieder vermehrt zu Unklarheiten betreffend Bereitstellung des Abfalls gekommen ist. Gemäss § 15 Abs. 1 des Abfallreglements der Gemeinde Besenbüren sind die Abfälle in geschlossenen, offiziell zugelassenen Containern - versehen mit einer Plombe oder befüllt mit den offiziellen Gebührensäcken der Gemeinde Besenbüren - bereitzustellen. Die offiziellen Gebührensäcke der Gemeinde Besenbüren müssen in den ortsgebräuchlichen Containern deponiert werden. Die Gebührensäcke dürfen nicht offen zur Abfuhr bereitgestellt werden.