28. November 2024
Gemäss § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ein-wohnergemeindeversammlung vom 22. November 2024 veröffentlicht:
1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 07. Juni 2024
2. Genehmigung Budget 2025 mit einem Steuerfuss von 113%
3. Genehmigung Anpassung Gemeindeordnung; Streichung Ziffer I.4. Steuerkommission
4. Zustimmung zur Einbürgerung Weise Sebastian mit Kleinkind Weise Marie Eyleen
Gemäss § 24 Abs. 4 des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) ist bei Einbürgerungen eine Referendumsabstimmung über den Beschluss der Gemeindeversammlung ausgeschlossen.
5. Zustimmung zur Beteiligung an der Regionalen Integrationsfachstelle im Oberen Freiamt RIF
6. Genehmigung Gesamtrevision Nutzungsordnung Siedlung und Kulturland
Von 455 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern waren 44 Personen an der Versammlung anwesend. Somit wurde das Beschlussquorum von 91 gemäss § 30 Gemeindegesetz nicht erreicht. Die vorstehenden Beschlüsse der Traktanden 1 bis 3 sowie 5 und 6 der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen damit dem fakultativen Referendum.
Alle Beschlüsse, die dem fakultativen Referendum unterstehen, sind der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Einwohnerge-meinde innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im „Amtlichen Anzeiger“ in einem Refe-rendumsbegehren verlangt. Die entsprechenden Unterschriftenlisten können bei der Ge-meindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 30. Dezember 2024