Drittmeldepflicht

03. Oktober 2024

Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Einzüge, Umzüge und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle (Formular auf der Homepage) zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail.

Wir machen die Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer darauf aufmerksam, dass ebenfalls die Möglichkeit besteht, die eigene Fachapplikationen direkt an die Schnittstelle sedex anzubinden oder aber die Meldungen über die webbasierte Internet-Lösung des Bundesamts für Statistik über folgenden Link zu senden:

https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home

Wir danken Ihnen für die Nutzung dieses Angebots.