Drohnen im Dorf

07. September 2023


Hier steht die Ausführung des Fluges und die Freude daran im Vordergrund.

Zu beachten gelten dabei insbesondere folgende Regeln:

  • Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
  • Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich.
  • Lärmschutz gemäss den Gemeindereglementen.
  • Haftpflichtversicherung im Umfang von mindestens 1 Million Franken bei Drohnen über 500 Gramm Gewicht

Alle weiteren wichtigen Regelungen und Bewilligungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Zivilluftfahrt (www.bazl.admin.ch).

Wer sich durch Drohnen oder Flugmodelle in irgendeiner Form gestört fühlt, hat die Möglichkeit, mit dem «Piloten» über dessen Absichten mit dem Fluggerät selber Kontakt aufzunehmen. Dieser muss sich ja immer in Sichtweite seines Flugobjektes aufhalten. Ist dies jedoch nicht möglich oder ist kein verantwortlicher «Pilot» anzutreffen, melden Sie sich bei der Polizei.