Einhaltung der Ruhezeiten

16. Mai 2024

Wenn Pflanzen, Gras und Rasen wachsen und gedeihen, hat das regelmässige Werken in Hausgärten und Vorplätzen Saison. Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen untersagt. Mit der nötigen Rücksichtnahme lassen sich Konflikte vermeiden. Bei Unklarheiten hilft in der Regel ein sachlich geführtes Gespräch unter den Betroffenen.