11. Mai 2023
Für den ersten Wahlgang vom 18. Juni 2023 hat sich als Ersatzstimmenzähler für das Wahlbüro angemeldet:
Etterli Roland, 1974, von Besenbüren AG, Dorfstrasse 21A, 5627 Besenbüren
Sind gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Die Nachmeldefrist wird auf Dienstag, 16. Mai 2023 festgelegt. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. (§30a Abs. 2 GPR).