30. Juni 2021
Die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindekommissionen für die Amtsperiode 2022/2025 finden am 26. September 2021 statt. Gemäss Gemeindeordnung sind folgende Behörden durch die Bevölkerung zu wählen:
- Finanzkommission: 3 Mitglieder
- Steuerkommission: 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied
- Wahlbüro: 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder
Mit Annahme der kantonalen Abstimmungsvorlage vom 27. September 2020 über die Abschaffung der Aargauer Schulpflege ab 01. Januar 2022 entfällt eine Wiederwahl der Mitglieder der Schulpflege.
<u>Anmeldeverfahren</u>
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und
§ 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30a Abs. 1 GPR). Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30 GPR).
Der Gemeinderat dankt den bisherigen Amtsinhabern für die gute Zusammenarbeit und ihren Einsatz für die Gemeinde Besenbüren.