Höllefäscht 2025, öffentliche Auflage

30. Januar 2025

Gestützt auf § 21 Abs. 2 und 3 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 liegt das Gesuch des STV Besenbüren um Bewilligung der Durchführung des „Höllefäscht 2025“ am 31. Juli 2025 und 02. August 2025 beim Forsthaus Breithau und dessen Umgebung vom 31. Januar 2025 bis 03. März 2025 auf der Gemeindekanzlei Besenbüren während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Besenbüren, 5627 Besenbüren, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.