13. März 2025
Gestützt auf § 16 Abs. 1 des Hundegesetzes (HuG) ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Besenbüren gehaltenen Hund, eine jährliche Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Die Hundetaxe wird den Hundehalterinnen und Hundehaltern Ende April 2025 in Rechnung gestellt und ist bis zum 31. Mai 2025 zu bezahlen.
Anmeldung
Alle Hunde im Alter ab 3 Monaten sind meldepflichtig. Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Dabei muss gemäss § 7 Abs. 2 HuG eine Kopie des Impfausweises des Hundes eingereicht werden. Die Meldepflicht umfasst ausserdem die Bekanntgabe der von einem anderen Kanton angeordneten Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden (§ 7 Abs. 1 Bst d HuG).
Abmeldung Ihres Hundes
Sollte der Hund verstorben sein oder hat ein Besitzerwechsel stattgefunden, so melden Sie dies bitte bis 18. April 2025 den Einwohnerdiensten. So kann eine entsprechende
Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und Ihnen wird keine unnötige
Rechnung zugestellt.
Besten Dank für Ihre Mithilfe!