18. Januar 2024
Nun sind die Temperaturen in den Minusbereich gefallen, und es schneit immer wieder. Vermehrt sind wieder sogenannte Iglufahrer unterwegs. Sie riskieren eine hohe Busse, denn sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer. Das vollständige Befreien des Fahrzeugs von Schnee und Eis ist sicherheitstechnisch ein absolutes Muss. Wer als Iglufahrer unterwegs ist, muss mit einer Strafanzeige oder gar dem Entzug des Führerausweises rechnen. Oft wird für die "Enteisungsarbeiten" das Auto bereits laufen gelassen. Wer den Motor laufen lässt, macht sich einerseits bei den Nachbarn unbeliebt, und andererseits – gemäss Artikel 33, Absatz a der Verkehrsregeln Verordnung (VRV) – auch strafbar.
Des Weiteren bittet der Gemeinderat die Bevölkerung darauf zu achten, dass Bäume und Sträucher von den Privatgrundstücken nicht durch die Schneelast auf Trottoir und Strassen hineinhängen. Ansonsten werden die Schneeräumungsdienste in ihrer Arbeit behindert und die Sicherheit der Fussgänger und Automobilisten gefährdet.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, Rücksicht auf die Mitmenschen sowie auch auf die Umwelt zu nehmen und wünscht gute und sichere Fahrt im neuen Jahr.