12. Dezember 2023
In letzter Zeit sind häufiger Personen unbeleuchtet und in dunkler Kleidung auf der Hauptstrasse Richtung Rottenschwil oder von dort her Richtung Besenbüren unterwegs.
Bei Dämmerung und Nacht, aber auch bei Nebel oder Regen, sind Farben und Details schlechter erkennbar. Dunkel gekleidete Personen als Fussgänger sowie Velos und Autos mit fehlendem oder ungenügendem Licht werden deshalb oft übersehen.
Als Fussgängerin und Fussgänger tragen Sie daher helle Kleider mit lichtreflektierenden, rundum sichtbaren Materialien. Besonders wirkungsvoll sind reflektierende Materialien an bewegenden Körperteilen, z. B. Sohlenblitze oder Bänder an Fuss- und Handgelenken.
Am Velo sind Beleuchtung und Reflektoren vorne, hinten und an den Pedalen (davon ausgenommen sind Rennpedale, Sicherheitspedale u. dgl.) gesetzlich vorgeschrieben. Verwenden Sie am besten eine fest montierte Beleuchtung und ruhende Zusatzlichter. Überprüfen Sie deren Funktionstüchtigkeit regelmässig. Speichenreflektoren oder reflektierende Pneus sorgen für seitliche Sichtbarkeit.
Auch als Autofahrerin und Autofahrer achten Sie bitte auf einwandfrei funktionierende Beleuchtung. Passen Sie Ihre Fahrweise der Sicht und der Witterung an. Sorgen Sie zudem rundum für Klarsicht, indem Sie Front- und Heckscheiben sauber halten resp. ganz von Schnee und Eis befreien.
Beachten Sie bitte diese Regeln und tragen Sie so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle bei.