Verhalten bei einem Wildunfall

07. September 2021

Jährlich werden im Aargau mehr als 2000 Wildtiere überfahren. Wer ein Wildtier anfährt, ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall umgehend beim zuständigen Jagdaufseher oder bei der Kantonspolizei (Notrufnummer 117) telefonisch zu melden. Je rascher der Jagdaufseher auf dem Unfallplatz eintrifft, desto schneller kann er das verletzte Tier von seinem Leiden erlösen.Damit der Automobilist den Schaden am Fahrzeug von der Versicherung vergütet bekommt, braucht er ein Unfallprotokoll. Dies stellt der Jagdaufseher auf der Unfallstelle aus – allerdings nur, wenn er umgehend benachrichtigt wird.