Seit Januar 1992 betreut der Aargauische Anwaltsverband beinahe sämtliche Rechtsauskunftsstellen im Kanton, die gemeinsam mit den Gemeinden festgelegt worden sind. Damit nimmt der Verband eine öffentliche Aufgabe wahr, denn gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau «sorgt der Kanton für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen». Die Verbandsmitglieder erteilen ihre Rechtsauskünfte ohne Entschädigung; die Auskünfte sind für den Rechtssuchenden gratis. Die Dienstleistung des Verbandes wird sehr geschätzt: Die Rechtsauskunftsstellen werden entsprechend rege benutzt.
Muri, jeden 1. Dienstag des Monats,
18.30 - 19.30 Uhr, Gemeindehaus, Kommissionszimmer 2. Stock
Sins, jeden 3. Dienstag des Monats,
18.30 - 19.30 Uhr, Gemeindehaus
https://www.anwaltsverband-ag.ch/index.asp?inc=rechtsauskunft.asp