Steuerfuss

Grundsätzlich wird als Steuerfuss (Gemeindesteuerfuss oder Kirchensteuerfuss) in der Schweiz der Faktor bezeichnet, mit dem die einfache Staatssteuer multipliziert werden muss, um die tatsächlich geschuldete Gemeinde- oder Kirchensteuer zu ermitteln. Allerdings gilt es stets diverse Ausnahmen zu beachten.


Staat 100%
Gemeinde 113%
Römisch-katholische Kirche 27%
Evangelisch-reformierte Kirche 17%