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Finanzkommission
Die Finanzkommission ist das wichtigste Hilfsorgan der Gemeindeversammlung. Sie übt die politische Finanzaufsicht aus. Sie verfügt über keine selbständigen Entscheidungsbefugnisse im Sinne verbindlicher Anordnungen gegenüber anderen Funktionsträgern. Die Beschlüsse der Finanzkommission bedeuten Feststellungen, Anregungen oder Anträge zuhanden der Gemeindeversammlung.
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Steuerkommission
Die Steuerkommission ist die Veranlagungs- und Einsprachebehörde im ordentlichen Steuererklärungsverfahren von natürlichen Personen. Durch die Delegation veranlagt sie die ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern), die Grundstückgewinnsteuern sowie die direkten Bundessteuern (Einkommenssteuer). Im Weiteren entscheidet die Steuerkommission über die Steuerpflicht. Im Einspracheverfahren entscheidet die Steuerkommission über die eingereichten Einsprachen (Einspracheentscheid). Dabei kann sie sämtliche Steuerfaktoren neu festsetzen.
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Energiekommission
Die Energiekommission berät den Gemeinderat in Energiefragen und führt im Auftrag des Gemeinderates die Elektra Besenbüren.
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Feuerwehrkommission
Gemäss Feuerwehrreglement gibt es eine Feuerwehrkommission. Sie konstituiert sich gemäss Reglement selbst, mit Ausnahme des Präsidenten, der vom Gemeinderat gewählt wird. Pro Amtsperiode wählt der Gemeinderat folgende beratenden Kommissionen: Energiekommission, Flüchtlingskommission, Landwirtschaftskommission und die Ortsbürgerkommission.
- Forstbetriebskommission
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Landwirtschaftskommission
Die Landwirtschaftskommission kümmert sich um die Flurstrassen sowie die Belange der Landwirte und Waldbesitzer.
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Ortsbürgerkommission
Die Ortsbürgerkommission kümmert sich um die Belange der Ortsbürgergemeinde.